Regeln für die Benutzung des Fitness-Raumes an der Alfred-Delp-Schule
- Aus versicherungstechnischen Gründen ist zur außerschulischen Nutzung des Fitnessraumes eine Vereinsmitgliedschaft bei der Sportgemeinschaft Alfred-Delp-Schule zwingend erforderlich.
- Zusätzlich muss vor der Nutzung der Fitnessgeräte eine dokumentierte Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen. Eine entsprechende Bestätigung ist zu zeichnen und beim Vereinsvorstand einzureichen/ zu verwahren.
- Grundsätzlich ist die Nutzung der Geräte nur für volljährige Vereinsmitglieder und für Jugendliche ab 16 Jahren gestattet. Die Entscheidung darüber trifft der Verein.
- Die Nutzung der Geräte erfolgt ausschließlich unter Betreuung / Aufsicht / Anleitung durch die vom Verein beauftragten Personen zu den festgelegten und öffentlich angeschlagenen Trainingszeiten.
- Dem eigentlichen Training sollte eine mindestens 5-minütige Aufwärmphase auf den Geräten für Ausdauertraining (Spinning-Räder und Rudermaschinen) oder Laufen und Dehnen (in der Sporthalle) vorausgehen.
- Alle Nutzer gehen pfleglich und sachgemäß mit den Geräten um. Entsprechende Kenntnisse sind Gegenstand der oben erwähnten Einweisung.
- Alle Nutzer der Fitnessgeräte nehmen Rücksicht auf ihre Gesundheit, insbesondere was die Gewichte, Zahl der Wiederholungen und Gesamtdauer des Trainings betrifft. Bei erkennbaren Selbstüberschätzungen der Trainierenden sind die Betreuer weisungsbefugt.
- Beim freihändigen Bankdrücken ist immer die Hilfestellung / Sicherung durch eine zweite Person erforderlich.
- Sitz- und Liegeflächen sind mit einem Handtuch abzudecken. Auf Sauberkeit und Hygiene ist zu achten.
- Alle Geräte werden nach Beendigung des Trainings und vor Verlassen des Fitnessraumes aufgeräumt und gereinigt.